14.01.2010

Bekanntmachung der Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung vom 14. Januar 2010
 

Zu der 8,5% Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 (ISIN DE000A0EUCD8) fand am 14. Januar 2010 eine zweite Gläubigerversammlung statt, auf der über folgende Anträge abgestimmt wurde:

1. Beschlussfassung über den Vorsitz der Versammlung und die Art der Abstimmung
2. Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen
2.1. Fälligkeit der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011
2.2. Stundung, Verzinsung und Zinszahlung der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011

Allen Anträgen wurde von den Anleihegläubigern mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit von mehr als Dreiviertel der anwesenden Stimmen zugestimmt.

Demgemäß wird

1.

§ 3 Absatz (1) der Bedingungen der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck):

„Die Emittentin verpflichtet sich, die Teilschuldverschreibungen am 01. Juli 2014 („Endfälligkeitstag“ / „Fälligkeitstag“) zum Nennbetrag zurückzuzahlen.“

2.

§ 2 Absatz (1) der Bedingungen der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 wie folgt geändert (Änderungen in Fettdruck):

„Die Teilschuldverschreibungen werden vom 01. Juli 2005 an bis zum 30. Juni 2009 mit jährlich 8,5%, beginnend mit dem 01. Juli 2009 für den Zeitraum bis zum Ablauf des 30. Juni 2012 mit jährlich 5,0%, sowie beginnend mit dem 01. Juli 2012 bis zur Endfälligkeit wiederum mit jährlich 8,5% verzinst. Die Zinsen sind kalenderhalbjährlich nachträglich am 01. des folgenden Monats eines jeden Kalenderhalbjahres fällig, erstmals am 01. Januar 2006, anschließend jeweils am 01. Juli und 01. Januar jeden Jahres (jeweils ein „Zinstermin“). Abweichend von vorstehendem Satz wird die Zahlung der seit dem Zinstermin 01. Juli 2009 entstandenen und bis zum 30. Juni 2012 entstehenden Zinsen bis zum Ablauf des 30. Juni 2012 zinslos gestundet. Die gestundeten Zinsen sind mit dem nächsten Zinszahlungstermin (01. Juli 2012) zu zahlen. Der Zinslauf der Teilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Fälligkeitstag voran geht, und zwar auch dann, wenn der Fälligkeitstag kein Bankarbeitstag ist. „Bankarbeitstag“ ist ein Tag (außer Samstag oder Sonntag), an dem die Banken in Frankfurt/Main sowie die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Zahlungen abwickeln“.

Die übrigen Bedingungen der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 bleiben unverändert.

Der Vorstand der Gesellschaft dankt den Anleihegläubigern für ihre konstruktive Haltung und Unterstützung der Gesellschaft.

PONAXIS AG

Der Vorstand

 
Zurück zur Übersicht
  Druckfreundliche Ansicht



loginet3 AG
Lanzstraße 1, 21244 Buchholz i.d. Nordheide · Tel.: +49 (4186) 8914 - 3333 · Fax: +49 (4186) 8914 - 2333
E-Mail: info@loginet3.de | Impressum | Hinweise