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Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat ("Jährliches Dokument").
Zusätzlich ist das "Jährliche Dokument" bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu hinterlegen. Die loginet3 AG hat sich für die Veröffentlichung des "Jährlichen Dokuments" auf ihrer Website entschieden, um der interessierten Öffentlichkeit den Zugang zu den entsprechenden Finanzdaten zu erleichtern.
Jahr 2007
Nachfolgend finden Sie die nach § 10 WpPG anzugebenden Informationen - die nicht mehr aktuell sein müssen - für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007:
Jahr 2006
Nachfolgend finden Sie die nach § 10 WpPG anzugebenden Informationen - die nicht mehr aktuell sein
müssen - für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006:
Jahr 2005
Nachfolgend finden Sie die nach § 10 WpPG anzugebenden Informationen - die nicht mehr aktuell
sein müssen - für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005:
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