Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat ("Jährliches Dokument").

Zusätzlich ist das "Jährliche Dokument" bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu hinterlegen. Die loginet3 AG hat sich für die Veröffentlichung des "Jährlichen Dokuments" auf ihrer Website entschieden, um der interessierten Öffentlichkeit den Zugang zu den entsprechenden Finanzdaten zu erleichtern.


Jahr 2008

Nachfolgend finden Sie die nach § 10 WpPG anzugebenden Informationen - die nicht mehr aktuell sein müssen - für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008:

Für den Fall, dass ein hier angegebener Internetlink oder ein angegebener Pfad nicht verfügbar oder nicht funktionsfähig sein sollte, halten wir die Informationen in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe für Sie bereit. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an:

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